Wissen
Komplexe Themen. Verständlich erklärt.
Insolvenz, Sanierung und wirtschaftliche Krisen werfen viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf wichtige rechtliche und wirtschaftliche Themen – verständlich eingeordnet und mit Blick auf die Praxis.
Unternehmen & Insolvenz
Fragen zu Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Unternehmensinsolvenz
-
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Sie ist in der Regel anzunehmen, wenn die Zahlungen eingestellt wurden.
-
Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen. Sie kann ein wichtiges Warnsignal sein, frühzeitig zu handeln und vorhandene Sanierungs- und Handlungsmöglichkeiten zu prüfen.
-
Bei den von § 19 InsO erfassten Unternehmen liegt Überschuldung grundsätzlich vor, wenn das vorhandene Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist.
-
Das Regelinsolvenzverfahren ist das reguläre Insolvenzverfahren insbesondere für Unternehmen und Selbstständige. Für natürliche Personen kann unter bestimmten Voraussetzungen stattdessen das Verbraucherinsolvenzverfahren gelten.
-
Nein. Ein Insolvenzverfahren kann auch Möglichkeiten für eine Fortführung oder Sanierung eröffnen. Ob und in welcher Form das möglich ist, hängt von der wirtschaftlichen Ausgangslage und den konkreten Umständen des Unternehmens ab.
Privatpersonen
Fragen zu Schulden, Pfändung und P-Konto, Privatinsolvenz sowie Restschuldbefreiung
-
Eine Schuldenberatung hilft dabei, die finanzielle Situation zu erfassen, Forderungen zu ordnen und Möglichkeiten zur Schuldenregulierung zu prüfen. Eine anwaltliche Insolvenzberatung kann darüber hinaus die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen eines Insolvenzverfahrens einordnen und die notwendigen Schritte vorbereiten.
-
Die umgangssprachlich als Privatinsolvenz bezeichnete Verbraucherinsolvenz kann für überschuldete Privatpersonen ein Weg sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu ordnen. Vor einem Antrag ist grundsätzlich zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich.
-
Dabei wird versucht, mit den Gläubigern eine Einigung über die bestehenden Schulden zu erreichen, ohne unmittelbar ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Grundlage ist ein Schuldenbereinigungsplan. Für einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz muss grundsätzlich nachgewiesen werden, dass ein solcher außergerichtlicher Einigungsversuch erfolglos geblieben ist.
-
Für die Restschuldbefreiung beträgt die gesetzliche Abtretungsfrist grundsätzlich drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bei einem erneuten Verfahren nach bereits erteilter Restschuldbefreiung können andere Fristen gelten.
-
Mit der Restschuldbefreiung können natürliche Personen nach einem Insolvenzverfahren grundsätzlich von den noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit werden. Nicht jede Forderung wird allerdings von der Restschuldbefreiung erfasst.
-
Die Restschuldbefreiung wirkt grundsätzlich gegenüber allen Insolvenzgläubigern – auch gegenüber solchen, die ihre Forderung im Verfahren nicht angemeldet haben. Bestimmte Forderungen sind jedoch gesetzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Dazu können beispielsweise bestimmte Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, bestimmte Unterhalts- und Steuerschulden sowie Geldstrafen gehören.
-
Bei einer Kontopfändung kann vorhandenes Kontoguthaben zur Befriedigung eines Gläubigers herangezogen werden. Für Betroffene ist deshalb wichtig zu prüfen, welcher Pfändungsschutz besteht und ob das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt werden sollte.
-
Das Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – schützt bei einer Kontopfändung einen gesetzlich festgelegten Betrag. Dadurch bleibt ein Grundbetrag für den Lebensunterhalt verfügbar. Abhängig von der persönlichen Situation können zusätzliche Beträge geschützt sein.
-
Bei einer Lohnpfändung wird der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens grundsätzlich an den Gläubiger abgeführt. Ein Teil des Einkommens bleibt durch die gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften geschützt.
-
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfen einzelne Insolvenzgläubiger grundsätzlich nicht mehr in die Insolvenzmasse oder das sonstige Vermögen des Schuldners vollstrecken. Für bestehende Pfändungen und bestimmte Forderungen gelten jedoch besondere Regelungen. Welche Auswirkungen die Verfahrenseröffnung im konkreten Fall hat, sollte deshalb geprüft werden.
Sanierung & Restrukturierung
Fragen zu Unternehmenssanierung, Restrukturierung und wirtschaftlichem Neuanfang
-
Möglichst bevor die Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. Sinkende Liquidität, dauerhaft rückläufige Ergebnisse oder Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen können Anlass sein, die wirtschaftliche Situation frühzeitig zu analysieren.
-
Restrukturierung bezeichnet Maßnahmen, mit denen Strukturen eines Unternehmens verändert und an neue wirtschaftliche Bedingungen angepasst werden. Eine Sanierung verfolgt darüber hinaus das Ziel, die wirtschaftliche Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen. In der Praxis überschneiden sich beide Begriffe häufig.
-
Je nach Situation können beispielsweise Kosten- und Liquiditätsmaßnahmen, Finanzierungs- und Gesellschafterlösungen oder Vereinbarungen mit Gläubigern infrage kommen. Welche Maßnahmen sinnvoll und umsetzbar sind, hängt von der wirtschaftlichen Ausgangslage des Unternehmens und den beteiligten Gläubigern ab.
-
Das StaRUG stellt Unternehmen einen gesetzlichen Rahmen für eine Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung. Seine Instrumente können bei drohender Zahlungsunfähigkeit genutzt werden, um eine nachhaltige Restrukturierung vorzubereiten und umzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit eines Restrukturierungsplans.
-
Ein Insolvenzplan ermöglicht innerhalb eines Insolvenzverfahrens, bestimmte Bereiche abweichend vom gesetzlichen Regelablauf zu gestalten. Er kann insbesondere Regelungen zur Befriedigung der Gläubiger, zur Verwertung der Insolvenzmasse und zur Fortführung des Unternehmens enthalten und damit ein wichtiges Instrument einer Sanierung im Insolvenzverfahren sein.
-
Bei einer Eigenverwaltung bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis grundsätzlich beim Schuldner. Das Verfahren unterliegt jedoch besonderen gesetzlichen Voraussetzungen und gerichtlicher Kontrolle; regelmäßig wird ein Sachwalter bestellt. Für den Antrag ist unter anderem eine Eigenverwaltungsplanung erforderlich, die einen Finanzplan und ein Konzept für die Durchführung des Verfahrens umfasst.
Gläubiger & Insolvenz
Fragen zu Forderungen, Sicherheiten und Rechten im Insolvenzverfahren
-
Gläubiger müssen ihre Insolvenzforderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Dabei sind insbesondere Grund und Betrag der Forderung anzugeben; vorhandene Unterlagen sollten beigefügt werden. Die angemeldeten Forderungen werden anschließend im Insolvenzverfahren geprüft.
-
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das Insolvenzgericht eine Frist zur Anmeldung der Forderungen fest. Diese Frist sollte beachtet werden. Eine verspätete Anmeldung ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zusätzliche Kosten und einen gesonderten Prüfungstermin oder eine Prüfung im schriftlichen Verfahren zur Folge haben.
-
Bestehende Sicherungsrechte können die Position eines Gläubigers im Insolvenzverfahren wesentlich beeinflussen. Gläubiger werden im Eröffnungsbeschluss aufgefordert, beanspruchte Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Welche Rechte daraus entstehen und wie eine Verwertung erfolgt, hängt von der jeweiligen Sicherheit ab.
-
Bei einer Aussonderung macht ein Berechtigter geltend, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. Absonderungsrechte ermöglichen dagegen unter bestimmten Voraussetzungen eine bevorzugte Befriedigung aus einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand. Ob solche Rechte bestehen, hängt von der konkreten rechtlichen Gestaltung und den vorhandenen Sicherheiten ab.
-
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen anfechten, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden und die Insolvenzgläubiger benachteiligen. Das kann beispielsweise dazu führen, dass bereits erhaltene Zahlungen oder Sicherheiten zurückgefordert werden. Ob eine Anfechtung möglich ist, hängt von den Umständen und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Im Gespräch
Ihre Frage war nicht dabei?
Ob es um die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens, persönliche Schulden, Sanierung und Restrukturierung oder die Rechte von Gläubigern geht – allgemeine Informationen können eine individuelle Einschätzung nicht ersetzen. In einem persönlichen Gespräch klären wir, worauf es in Ihrer Situation ankommt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.