Ein geordnetes Verfahren. Klare Informationen.
Insolvenzverwaltung
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, bestellt das Insolvenzgericht eine Insolvenzverwalterin oder einen Insolvenzverwalter. Ronny Weber von der Burg übernimmt in dieser Funktion die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben und führt das Verfahren nach den gesetzlichen Vorgaben durch.
Die Insolvenzverwaltung ist keine individuelle Interessenvertretung. Sie handelt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags und berücksichtigt die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten.
Informationen für Verfahrensbeteiligte
Unterschiedliche Anliegen. Ein geregelter Ablauf.
Ein Insolvenzverfahren wirft für Schuldner, Gläubiger und Arbeitnehmer unterschiedliche Fragen auf. Die Insolvenzverwaltung informiert über den Verfahrensablauf und die jeweils relevanten nächsten Schritte.
Schuldner
Informationen zum Verfahrensablauf, zu erforderlichen Unterlagen und bestehenden Mitwirkungspflichten.
Gläubiger
Informationen zur Forderungsanmeldung, zu wichtigen Fristen sowie zur Prüfung angemeldeter Forderungen.
Arbeitnehmer
Informationen zu Vergütung, Insolvenzgeld sowie Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur weiteren Beschäftigung.
Verantwortung im Verfahren
Gesetzliche Aufgaben. Nachvollziehbare Abläufe.
Mit der Bestellung durch das Insolvenzgericht übernimmt der Insolvenzverwalter die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben. Dazu gehören unter anderem, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen, Vermögenswerte zu erfassen und zu sichern sowie angemeldete Forderungen zu prüfen.
Unabhängigkeit
Die Bestellung erfolgt durch das Insolvenzgericht. Der Insolvenzverwalter handelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags.
Transparenz
Beteiligte erhalten Informationen zu den für sie relevanten Abläufen und erforderlichen Schritten.
Sorgfältige Prüfung
Vermögenswerte und angemeldete Forderungen werden im Rahmen des Verfahrens geprüft.
Fortführung prüfen
Je nach Ausgangslage wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Ablauf des Verfahrens
Die wesentlichen Schritte im Überblick
Kontakt zur Insolvenzverwaltung
Fragen zu einem laufenden Verfahren?
Wenn Ronny Weber von der Burg vom Insolvenzgericht zum Insolvenzverwalter bestellt wurde, können sich Beteiligte bei Fragen zum Verfahren oder zu benötigten Unterlagen direkt an die Kanzlei wenden. Bitte halten Sie nach Möglichkeit das Aktenzeichen bereit.
Bitte beachten Sie: Für Insolvenzverfahren, in denen Ronny Weber von der Burg nicht als Insolvenzverwalter bestellt wurde, ist die Kanzlei nicht die zuständige Anlaufstelle. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die für das jeweilige Verfahren bestellte Insolvenzverwaltung.