Früh handeln. Möglichkeiten erhalten.
Insolvenzberatung für Privatpersonen
Finanzielle Schwierigkeiten können jeden treffen. Wenn Rechnungen offenbleiben oder der Überblick über die eigenen Finanzen verloren geht, müssen Sie die Situation nicht allein bewältigen. Gemeinsam ordnen wir Ihre finanzielle Lage, prüfen mögliche Wege und besprechen die nächsten Schritte.
Klarheit schaffen
Wenn Schulden zur Belastung werden.
Mahnungen, Inkassoschreiben oder eine drohende Pfändung können großen Druck auslösen. Wichtig ist, zunächst einen klaren Überblick zu gewinnen und die eigene Situation verlässlich einzuordnen.
In der Beratung prüfen wir gemeinsam, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen. Dazu kann eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern gehören. Wenn ein Insolvenzverfahren der passende Weg ist, besprechen wir die Voraussetzungen und bereiten die nächsten Schritte vor.
Orientierung
Die eigene Situation besser einschätzen.
Handlungsspielraum
Mögliche Wege erkennen und prüfen..
Sicherheit
Konto, Einkommen und Lebensunterhalt im Blick behalten.
Perspektive
Einen realistischen nächsten Schritt entwickeln.
„Nicht jede schwierige Situation braucht sofort ein Verfahren. Wichtig ist, Klarheit darüber zu gewinnen, welche Wege offenstehen.“
WIE WIR SIE UNTERSTÜTZEN.
Schritt für Schritt zu einer Lösung.
Nicht zu lange warten
Wann ist eine Beratung sinnvoll?
Je früher Sie Ihre finanzielle Situation einordnen lassen, desto eher können mögliche Wege geprüft werden. Eine Beratung kann sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel:
Zahlungsprobleme
Rechnungen oder Kreditraten bleiben offen.
Mahnungen & Inkasso
Forderungen häufen sich und Sie wissen nicht, wie Sie darauf reagieren sollen.
Pfändung
Eine Konto- oder Lohnpfändung droht oder besteht bereits.
Überblick verloren
Ihre laufenden Kosten übersteigen dauerhaft Ihre finanziellen Möglichkeiten.
Gut zu wissen
Verbraucherinsolvenz – was bedeutet das?
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kann ein möglicher Weg sein, wenn sich die Schulden dauerhaft nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen lassen. Vor einem Antrag ist grundsätzlich ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorgesehen. Ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Ihrer Situation infrage kommt und welche Schritte erforderlich sind, hängt von den konkreten Umständen ab.
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Vor einem Antrag wird geprüft, ob eine Einigung mit den Gläubigern möglich ist.
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Kommt keine Einigung zustande und liegen die Voraussetzungen vor, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereitet und beantragt werden.
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Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens von den erfassten verbleibenden Verbindlichkeiten befreien. Ob sie im Einzelfall erreicht werden kann, ist rechtlich zu prüfen.
Ins Gespräch kommen
Früh Klarheit schaffen.
Finanzielle Schwierigkeiten lösen sich selten von allein. In einem ersten Gespräch ordnen wir gemeinsam Ihre Situation und besprechen, welche Möglichkeiten und nächsten Schritte infrage kommen. So kann wieder eine Perspektive entstehen.