Bestellung und erste Prüfung
Das Insolvenzgericht bestellt den Insolvenzverwalter. Anschließend werden die wirtschaftliche Situation und die für das Verfahren relevanten Unterlagen geprüft.
Vermögenswerte erfassen und sichern
Die vorhandenen Vermögenswerte werden ermittelt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwaltet.
Forderungen prüfen
Angemeldete Forderungen werden erfasst und geprüft. Gläubiger erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen und zu wichtigen Fristen.
Weitere Maßnahmen umsetzen
Abhängig von der Situation werden Verwertungs- und Fortführungsmöglichkeiten geprüft und die erforderlichen Schritte im Verfahren veranlasst.
Verfahren abschließen
Sind die erforderlichen Schritte durchgeführt, wird das Verfahren nach den gesetzlichen Vorgaben abgeschlossen.