HÄUFIGE FRAGEN
Insolvenz, Schulden und Sanierung verständlich erklärt.
Von der Insolvenzberatung und Verbraucherinsolvenz über Pfändung und P-Konto bis zur Unternehmenssanierung: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenzverfahren und Sanierung.
PRIVATPERSONEN: Fragen zu Schulden, PFÄNDUNG & P-KONTO, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.
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Eine Schuldenberatung hilft dabei, die finanzielle Situation zu erfassen, Forderungen zu ordnen und Möglichkeiten zur Schuldenregulierung zu prüfen. Eine anwaltliche Insolvenzberatung kann darüber hinaus die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen eines Insolvenzverfahrens einordnen und die notwendigen Schritte vorbereiten.
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Die umgangssprachlich als Privatinsolvenz bezeichnete Verbraucherinsolvenz kann für überschuldete Privatpersonen ein Weg sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu ordnen. Vor einem Antrag ist grundsätzlich zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich.
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Dabei wird versucht, mit den Gläubigern eine Einigung über die bestehenden Schulden zu erreichen, ohne unmittelbar ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Grundlage ist in der Regel ein Schuldenbereinigungsplan. Für einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz muss grundsätzlich nachgewiesen werden, dass ein solcher außergerichtlicher Einigungsversuch erfolglos geblieben ist.
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Für die Restschuldbefreiung beträgt die gesetzliche Abtretungsfrist grundsätzlich drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bei einem erneuten Verfahren nach bereits erteilter Restschuldbefreiung können andere Fristen gelten.
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Mit der Restschuldbefreiung können natürliche Personen nach einem Insolvenzverfahren grundsätzlich von den noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit werden. Nicht jede Forderung wird allerdings von der Restschuldbefreiung erfasst.
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Die Restschuldbefreiung wirkt grundsätzlich gegenüber den Insolvenzgläubigern – auch gegenüber solchen, die ihre Forderung im Verfahren nicht angemeldet haben. Es gibt jedoch gesetzlich bestimmte Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein können. Deshalb kommt es auf den konkreten Einzelfall an.
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Bei einer Kontopfändung können Guthaben auf einem Konto zur Befriedigung eines Gläubigers herangezogen werden. Für Betroffene ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, welcher Pfändungsschutz besteht und ob das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt werden sollte.
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Das Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – dient dazu, bei einer Kontopfändung einen gesetzlich geschützten Betrag für den Lebensunterhalt verfügbar zu halten. Die Höhe des Schutzes kann von der persönlichen Situation abhängen.
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Bei einer Lohnpfändung muss der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens grundsätzlich an den Gläubiger abführen. Ein Teil des Einkommens bleibt durch gesetzliche Pfändungsfreigrenzen geschützt.
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Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gelten besondere insolvenzrechtliche Regeln für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Welche Auswirkungen das auf eine bestehende Lohn- oder Kontopfändung hat, sollte anhand des konkreten Verfahrens geprüft werden.
UNTERNEHMEN & INSOLVENZ
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Zahlungsunfähigkeit liegt nach der Insolvenzordnung vor, wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Sie ist in der Regel anzunehmen, wenn die Zahlungen eingestellt wurden.
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Bei den von § 19 InsO erfassten Schuldnern liegt Überschuldung grundsätzlich vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist.
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Das Regelinsolvenzverfahren ist das reguläre Insolvenzverfahren insbesondere für Unternehmen und Selbstständige. Für bestimmte natürliche Personen kann dagegen das Verbraucherinsolvenzverfahren gelten.
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Nein. Ein Insolvenzverfahren kann auch Möglichkeiten für eine Fortführung oder Sanierung eröffnen. Ob und in welcher Form das möglich ist, hängt von der wirtschaftlichen Ausgangslage und den konkreten Umständen des Unternehmens ab.
SANIERUNG & RESTRUKTURIERUNG
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Möglichst bevor die Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. Sinkende Liquidität, dauerhaft rückläufige Ergebnisse oder Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen können Anlass sein, die wirtschaftliche Situation frühzeitig zu analysieren.
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Restrukturierung bezeichnet Maßnahmen, mit denen Strukturen eines Unternehmens verändert und an neue wirtschaftliche Bedingungen angepasst werden. Eine Sanierung verfolgt darüber hinaus das Ziel, die wirtschaftliche Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen. In der Praxis überschneiden sich beide Begriffe häufig.
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Ein Insolvenzplan ermöglicht innerhalb eines Insolvenzverfahrens eine vom gesetzlichen Regelablauf abweichende Gestaltung der Befriedigung der Gläubiger und der Verwertung beziehungsweise Fortführung des Unternehmens. Er kann damit ein wichtiges Instrument einer Sanierung im Insolvenzverfahren sein.
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Bei einer Eigenverwaltung bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis grundsätzlich beim Schuldner. Das Verfahren unterliegt jedoch besonderen gesetzlichen Voraussetzungen und einer gerichtlichen Kontrolle; regelmäßig wird ein Sachwalter bestellt. Bereits für den Antrag verlangt die Insolvenzordnung unter anderem eine Eigenverwaltungsplanung mit Finanzplan und Konzept für die Durchführung des Verfahrens.
NOCH FRAGEN?
Nicht jede Situation lässt sich allgemein beantworten.
Ob Privatperson, Unternehmer oder Unternehmen – welche Möglichkeiten bestehen, hängt von der jeweiligen Situation ab. In einem persönlichen Gespräch lässt sich klären, worauf es jetzt ankommt.