Ein klarer Weg durch das Verfahren.
INSOLVENZVERWALTUNG FÜR PRIVATPERSONEN
Wenn eine Verbraucherinsolvenz notwendig wird, braucht es vor allem Orientierung, Struktur und verlässliche Abläufe. Als Insolvenzverwalter begleitet Ronny Weber von der Burg das Verfahren verantwortungsvoll und sorgt dafür, dass die gesetzlichen Schritte transparent und nachvollziehbar umgesetzt werden.
KLARHEIT IM VERFAHREN
Was bedeutet Verbraucher-insolvenz?
Die Verbraucherinsolvenz – häufig auch Privatinsolvenz genannt – ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren für Privatpersonen, die ihre Schulden dauerhaft nicht mehr begleichen können. Ziel ist es, die finanzielle Situation geordnet zu regeln und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.
Vor dem eigentlichen Insolvenzantrag muss in der Regel zunächst versucht werden, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Scheitert diese, kann das Insolvenzverfahren beantragt werden
Struktur
Ein geordneter Ablauf schafft Orientierung.
Transparenz
Die einzelnen Schritte werden nachvollziehbar.
Schutz
Pfändungsgrenzen und gesetzliche Schutzmechanismen werden berücksichtigt.
Neuanfang
Ziel kann die Restschuldbefreiung und eine neue wirtschaftliche Perspektive sein.
“Ein Insolvenzverfahren ist ein Einschnitt. Ein klarer und verlässlicher Ablauf schafft Orientierung auf dem Weg zu einem Neuanfang.”
WIE WIR PRIVATPERSONEN UNTERSTÜTZEN
Von der Analyse zur tragfähigen Lösung.
GUT ZU WISSEN
Fragen, die im Verfahren häufig entstehen.
Ein Insolvenzverfahren bringt viele Fragen mit sich. Hier finden Sie Antworten auf einige der wichtigsten Themen rund um Ablauf, Pfändung und Restschuldbefreiung.
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Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig von „Privatinsolvenz“ gesprochen. Die Verbraucherinsolvenz ist das gesetzlich vorgesehene Verfahren für Privatpersonen, die ihre Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlen können. Vor der Antragstellung muss grundsätzlich zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht werden.
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Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt und übernimmt die Verwaltung der Insolvenzmasse. Er erfasst und sichert pfändbare Vermögenswerte, prüft die angemeldeten Forderungen der Gläubiger und sorgt dafür, dass das Verfahren nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird.
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Während des Verfahrens wird berücksichtigt, welcher Teil des Einkommens pfändbar ist. Gesetzliche Pfändungsfreigrenzen sorgen dafür, dass ein geschützter Betrag für den Lebensunterhalt verbleibt.
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Pfändbar können beispielsweise Teile des Einkommens, Kontoguthaben oder andere Vermögenswerte sein. Nicht alle Vermögensgegenstände sind jedoch pfändbar. Gesetzliche Schutzvorschriften stellen sicher, dass notwendige Mittel für den Lebensunterhalt erhalten bleiben.
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Bei einer Kontopfändung kann die Bank vorhandenes Guthaben nur noch eingeschränkt auszahlen. Ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – schützt einen gesetzlich festgelegten Freibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger und kann so den notwendigen Zahlungsverkehr weiterhin ermöglichen.
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Die Restschuldbefreiung ermöglicht nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens, dass die meisten noch offenen Schulden erlassen werden. Sie schafft damit die Grundlage für einen wirtschaftlichen Neuanfang.
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Nein. Bestimmte Forderungen können von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein.
INS GESPRÄCH KOMMEN
Den nächsten Schritt gemeinsam klären.
Jede Situation ist anders. In einem persönlichen Gespräch lässt sich klären, was jetzt wichtig ist und wie es weitergeht. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und besprechen die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.