Abschluss des Verfahrens
Forderungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, vorhandene Erlöse verteilt und das Verfahren zum Abschluss geführt.
Fortführung oder Verwertung
Es wird geprüft, welche wirtschaftlich tragfähigen Möglichkeiten bestehen – beispielsweise Fortführung, Sanierung oder eine geordnete Verwertung
Eröffnung des Verfahrens
Mit der Eröffnung beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter übernimmt die ihm übertragenen Aufgaben und führt das Verfahren strukturiert weiter.
Sicherung und Bestandsaufnahme
Die wirtschaftliche Situation, vorhandene Vermögenswerte und Forderungen werden erfasst und gesichert.
Antrag und Prüfung
Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das Insolvenzgericht die gesetzlichen Voraussetzungen.