Restschuldbefreiung
Nach erfolgreichem Abschluss kann die Restschuldbefreiung erteilt werden. Dadurch werden die meisten verbleibenden Schulden erlassen.
Berücksichtigung der Gläubiger
Forderungen werden geprüft und die vorhandene Insolvenzmasse nach den gesetzlichen Vorgaben verteilt.
Verwaltung der Insolvenzmasse
Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung der pfändbaren Vermögenswerte und ordnet die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Eröffnung des Verfahrens
Wird das Verfahren eröffnet, werden Vermögenswerte gesichert und bestehende Forderungen geprüft.
Antrag und Prüfung
Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das zuständige Insolvenzgericht die gesetzlichen Voraussetzungen.